Das Erbrecht ermöglicht es, Verfügungen über das eigene Vermögen oder andere Rechte für den Todesfall zu treffen und regelt gleichzeitig den rechtmäßigen Übergang von Vermögenswerten auf Erben. Es umfasst zum einen das subjektive Recht, seinen Nachlass individuell zu gestalten, und zum anderen die objektiven rechtlichen Bestimmungen, die den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person (Erblasser) auf Erben regeln.
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