Erbrecht

Erbrecht

Ihr vertrauensvoller Partner bei der Regelung des letzten Willens

Das Erbrecht ermöglicht es, Verfügungen über das eigene Vermögen oder andere Rechte für den Todesfall zu treffen und regelt gleichzeitig den rechtmäßigen Übergang von Vermögenswerten auf Erben. Es umfasst zum einen das subjektive Recht, seinen Nachlass individuell zu gestalten, und zum anderen die objektiven rechtlichen Bestimmungen, die den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person (Erblasser) auf Erben regeln.

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung und kompetenter Vertretung zur Seite. Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Erbfolge – Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Nachlassinsolvenz – Schutz vor Überschuldung des Erbes
  • Erstellung und Prüfung von Testamenten oder Erbverträgen
  • Regelungen zu Vermächtnissen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Pflichtteilsrecht
  • Fragen zur Erbunwürdigkeit und zum Erbverzicht
  • Beantragung und Durchsetzung eines Erbscheins

Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen im Erbrecht mit Sorgfalt und Engagement vertritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Nachlassangelegenheiten rechtssicher und Ihren Wünschen entsprechend zu regeln.